Mama & Baby

Anträge in der Schwangerschaft/Geburt

SchwangerschaftAnträge

Irgendwie ist die Überschrift schon so langweilig, dass ich kaum die Motivation finde weiter zu tippen. Oh man was ist da denn nur los und warum muss man so viele Anträge vor und nach der Geburt eines Babys stellen, die komplizierter nicht sein können. Aber nagut wir wollen ein Baby zu einem guten Menschen erziehen, da wäre das bisschen Papierkram doch gelacht.

Ich hätte dieses Thema am liebsten ganz weit nach hinten geschoben, aber werde auch ziemlich schnell nervös und ungeduldig, wenn ich mich mit etwas nicht komplett befasse. Viele Anträge und Behördengänge die man stellen und machen muss, sind eigentlich erst nach der Geburt möglich. Allerdings hat man mit einem neugeborenen Baby sicherlich ganz andere Interessen, als Formulare auszufüllen. Daher habe ich mich bereits jetzt schon an die Arbeit gemacht und alle Anträge ausgedruckt, die dazu gehörenden Papiere kopiert und soweit es geht ausgefüllt. Sobald das Baby da ist müssen die Anträge nur noch mit der Geburtsurkunde ergänzt werden und können an die jeweiligen Stellen und Ämter geschickt werden.

Ich habe dazu eine Tabelle erstellt mit allen wichtigen Information, wann welche Anträge gestellt werden müssen und welche Unterlagen dafür benötigt werden, für alle die es lieben Häkchen zu setzen oder Dinge abzustreichen.

Ihr könnt Euch die Liste hier einfach rauskopieren, in Word einfügen und ausdrucken.

Anträge und Behördengänge vor und nach der Geburt, woran muss ich denken?

In den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten

Was Erledigt Ja , Wann, Bemerkungen
Frauenarzt – Es fängt alles an mit dem Gang zum Frauenarzt und der Feststellung der Schwangerschaft. 😉 Es ist natürlich vom Vorteil, wenn ihr jetzt einen Frauenarzt/Frauenärztin habt bei der Ihr euch gut aufgehoben fühlt.  
Hebamme – Sobald die Schwangerschaft vom Arzt bestätigt wurde, ist es sinnvoll gleich eine passende Hebamme zu finden. Eine Hebamme kann im Wechsel zum Arzt die Schwangerenvorsorge übernehmen, sie bietet einen Geburtsvorbereitungskurs an, Schwangerschaftsgymnastik, Geburtshilfe, Nachsorge und Betreuung im Wochenbett und Rückbildungskurse. Ich habe meine Hebamme bereits in der 6. Woche gesucht und gefunden. Viele fragen sich, ob man eine Hebamme benötigt, denn man geht ja auch ständig zum Arzt. Für mich ist meine Hebamme wichtig, denn sie hat immer ein offenes Ohr und gibt mir gute Ratschläge.  

 

Kindergarten – Wenn das Baby in einem Kindergarten betreut werden soll, wäre es sinnvoll auch recht früh nach Kindergartenplätzen zu schauen und sich einen Termin zur Voranmeldung zu ergattern.  
Krankenkasse – Es ist vom Vorteil rechtzeitig die Krankenkasse über die Schwangerschaft zu informieren. Diese schickt dann einem auch gleich alle Anträge zu, die man benötigt.  
Krankenhaus – In den ersten 3 Monaten habe ich mich schon über die umliegenden Krankenhäuser informiert. In dem Krankenhaus meiner Wahl musste ich mich schon in der 15. Schwangerschaftswoche online anmelden um dann in der 30. Woche mit der Anmeldebescheinigung dort vorstellig zu werden.

 

 

Tipp – Für verheiratete Paare lohnt sich jetzt noch schnell der Steuerklassenwechsel, da sich nach der Geburt das Elterngeld an das Netto Gehalt orientiert. Das heißt das Elternteil das in Elternzeit gehen wird sollte jetzt schon die günstigere Steuerklasse erhalten. Mehr Infos zu diesem Thema findet ihr hier https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/

Nach den ersten 3 Monaten

Was Erledigt Ja – Nein , Wann
Freunde & Familie – Viele warten die ersten 3 Monate ab um dann endlich seine Familie und Freunde zu informieren. Ich habe es nicht geschafft und schon recht früh meine engsten Freunde und Familie über die Schwangerschaft informiert. Alleine, dass ich 3mal auf Partys hintereinander keinen Alkohol anrührte, weil ich mich „nicht fühlte“ war einfach zuuuuu auffällig. 😉  
Arbeitgeber: Nun ist es an der Zeit auch in den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren  

 

Anträge stellen vor der Geburt

Was Erledigt Ja – Nein , Wann
Elternzeit: Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber mindestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Diese Seite bietet Mustervorlagen an und Elternzeitrechner. https://www.elternzeit.de/antrag-elternzeit/#elternzeit-musterantrag

Lasst Euch die Elternzeit vom Arbeitgeber schriftlich bestätigen, diese benötigt ihr später noch.

 
Mutterschaftsgeld – Den Antrag auf Mutterschaftsgeld erhaltet ihr von Eurer Krankenkasse, ich habe den Antrag bekommen, als ich diese über meine Schwangerschaft informiert habe. Der Antrag muss mindestens 7 Wochen vor der Geburt abgeschickt werden.

Ihr benötigt dazu evtl. eine Arbeitgeberbescheinigung und eine Bescheinigung über den Geburtstermin der Hebamme oder den Frauenarzt.

 

 

Anträge stellen zeitig nach der Geburt

Was Erledigt Ja – Nein , Wann
Geburtsurkunde – Die Anmeldung erfolgt sieben Tage nach der Geburt beim Standesamt.

Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:

Personalausweis, Heiratsurkunde oder Vaterschaftserkennung, Geburtsbescheinigung.

 
Vaterschaftserkennung (bei unverheirateten Paaren) – Hier gibt es keine Zeitvorgabe, wann diese erfolgen muss. Sie muss nur beim Jugend oder Standesamt erfolgen und die benötigten Unterlagen sind:

Personalausweise und Geburtsurkunden von Mutter und Vater, ggf. Geburtsurkunde des Kindes, Zustimmung der Mutter.

Hier könnt ihr alles nochmal offiziell nachlesen

https://service.berlin.de/dienstleistung/318991/

 

 

Einwohnermeldeamt – Die Meldung muss zeitig nach der Geburt beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Ihr braucht dafür:

Personalausweise, Geburtsurkunde, Lichtbild des Babys und eine Zustimmung beider Eltern.

 
Kindergeld – am besten den Kindergeldantrag zeitig nach Erhalt der Geburtsurkunde bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit abgeben.

Den Antrag findet ihr hier:

https://www.kindergeld.org/kindergeld-antrag.html

 
Elterngeld – Das Elterngeld am besten so früh wie möglich nach der Geburt bei der Elterngeldstelle beantragen. Ihr brauch dazu die Geburtsbescheinigung vom Standesamt, Personalausweise, Kopien Gehaltsnachweise, Bestätigung der Elternzeit vom Arbeitgeber, Nachweis über Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld, Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld und diesen Antrag:

https://www.elterngeld.net/elterngeldantrag/berlin.html

 

 

 

 

 

Anträge nach der Geburt an das Finanzamt

Was Erledigt Ja – Nein , Wann
Kinderfreibetrag – Der Kinderfreibetrag (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung) wird beim Finanzamt eingereicht sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Hier gibt es noch mehr Informationen zu diesem Thema –

Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Neue Formulare für das Jahr 2018

 

 
Steuerklassenwechsel – Verheirate Paare die, die Steuerklasse vor der Geburt gewechselt haben, könnten nun die Steuerklasse wieder ändern. Mehr Infos findet ihr hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/antrag-auf-lohnsteuerermaessigung-neue-formulare-fuer-das-jahr-2018/  

 

Ich hoffe die Liste hilft Euch mit dem Behördendschungel.

Beste Grüße

Jenny

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